Werden Sie Unterstützer

Werden Sie Unterstützer oder Wahlhelfer und gestalten Sie aktiv die Zukunft unserer Stadt mit. Als Unterstützer können Sie nicht nur Ihre Stimme, sondern auch Ihre finanzielle Unterstützung einbringen. Spenden Sie noch heute, um die Kampagne voranzubringen. Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, an einem Wahlstand in der Innenstadt mitzuhelfen. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass die Botschaft von Gunter Czisch alle Bürger erreicht und dass die Wahl reibungslos abläuft.

Unterstützer und Wahlhelfer werden demnächst unten auf dieser Seite eingetragen, und Sie haben die Chance, sich mit Ihrem Einverständnis ebenfalls dort eintragen zu lassen, um Teil dieser engagierten Teams zu werden. Egal, ob Sie sich finanziell engagieren oder persönlich vor Ort unterstützen möchten, hier finden Sie alle Informationen, um sich einzubringen und Ulm weiterzuentwickeln. Machen Sie den Unterschied!

Spenden Sie jetzt

“Wenn Sie meinen Wahlkampf finanziell unterstützen möchten, würde mich das freuen.” Aus steuerlichen Gründen handelt es sich dabei um eine Spende an die CDU. Gerne informieren wir Sie vorher zur steuerlichen Absetzbarkeit, rechtlichen Fragen und nicht zuletzt unserer Spendenethik.

Für Ihre Spenden haben wir das folgende Konto eingerichtet:

IBAN: DE10 6305 0000 0021 3438 63,
BIC: SOLADES1ULM,
Kontoinhaber: CDU Stadtverband Ulm,
Verwendungszweck: Czisch Wahlkampf

Steuerliche Absetzbarkeit

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1650,- Euro für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt, d.h. bis zu diesen Summen bekommen Sie die Hälfte zurück!

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1650,- Euro für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Eine Berücksichtigung der Spendenzahlung im Wege der Sonderausgaben ist aber möglich. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Individuelle steuerliche Fragen beantwortet Ihr Steuerberater.

Unsere Spendenethik

Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen.

Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt GUNTER CZISCH offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:
• Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
• Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
• Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
• Spenden über 500 € mit ausländischer oder unklarer Herkunft

Prüfung & Spendenquittung
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten zügig nach Eingang der Spende eine Spendenbescheinigung. Bitte denken Sie an die Angabe Ihrer Anschrift für die Spendenbescheinigung.

Vertraulichkeit & Rechenschaftslegung
Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach Festlegung des Parteiengesetzes ausgewiesen. Spenden über 10 000 Euro müssen jedoch entsprechend dem Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei verzeichnet werden und werden vom Präsidenten des Bundestages in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Spendenkonto
(bitte denken Sie an die Angabe Ihrer Anschrift für die Spendenbescheinigung)

Meine Unterstützer und Wahlhelfer

Max Mustermann

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Max Mustermann

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Max Mustermann

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Max Mustermann

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Grimminger, Ralf
Journalist

Henel, Günther
Filmproduzent

Aksiuk, Nestor
Geschäftsführer

Löffler, Berthold
Professor

Mustermann, Max
Beruf

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